§ Benutzung von Gemeinderäumlichkeiten

Die gemeindeeigenen Räume und Anlagen

  • Turnhallengebäude (Seewenstrasse 11) mit Aussenbereich
  • Sportplatz "Hollenrain" (Hauptstrasse 1)
  • Mehrzweckgebäude "Hobelträff" (Hauptstrasse 4)

können für Anlässe und Aktivitäten von ortsansässigen Vereinen, Freizeitgruppen, Parteien und der Schule sowie von Privaten für Anlässe kultureller, gesellschaftlicher und kommerzieller Art genutzt werden.