Das Eheversprechen ist spätestens 4 Wochen vor der Eheschliessung auf dem Zivilstandsamt am Wohnsitz des Bräutigams abzugeben (für Ausländer sind längere Fristen vorzusehen). Das Zivilstandsamt gibt über die beizubringenden Dokumente Auskunft. Die Ziviltrauung ist mit dem Zivilstandsbeamten rechtzeitig zu vereinbaren.
Näheres erfahren Sie auf der Gemeindeverwaltung oder direkt beim Feuerwehrkommandanten.
Bei Geburten in der Gemeinde ist unverzüglich das Zivilstandsamt zu benachrichtigen. Das Familienbüchlein ist mitzubringen. Bei Geburten in Spitälern und Kliniken ausserhalb der Gemeinde befasst sich jeweils die Spitalverwaltung mit der entsprechenden Meldung.
Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich auf dem Gemeindesekretariat zu melden und - falls der Sterbeort Hochwald ist - muss dies sofort dem Zivilstandsamt in Dornach gemeldet werden.
Betreffend kirchlicher Bestattungen in Hochwald melden Sie sich je nach Konfession beim kath. Pfarramt Dornach 061 701 16 33 oder
beim ref. Pfarramt Dornach, 061 701 29 17.
Weitere Einzelheiten wollen Sie bitte der Checkliste entnehmen.
www.trauerportal-schweiz.ch
Auf Trauerportal-Schweiz werden Kontakte aus einer Hand angezeigt, womit sich für den Nutzer eine aufwendige Suche im Internet nach einzelnen Dienstleistern erübrigt. Unsere Nutzer werden damit einerseits entlastet und andererseits mit Ideen verschiedenster Themen rund um einen Trauerfall bedient. Eine Checkliste soll dazu unterstützen, eine Übersicht aller notwendigen Punkte zur Vorsorge und im Eintreffen eines Todesfalls zu erhalten.
Ihren Wegzug aus der Gemeinde Hochwald melden Sie innerhalb von 14 Tagen via
eUmzug.ch
Klicken Sie bequem auf den Link.
Bei Schweizer Staatsangehörigen wird der bei uns hinterlegte Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde oder Ihnen direkt zugestellt.
Sie können sich auch persönlich bei uns am Schalter abmelden, wenn Ihnen die Benutzung von eUmzug nicht möglich ist. Bitte bringen Sie Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass resp. Ausländerausweis mit.
Umzug
Auch Ihr Umzug innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung meldepflichtig.
Innert 14 Tagen melden Sie sich bei den Einwohnerdienste auf der Gemeindeverwaltung an.
Schweizer benötigen dazu den Heimatschein (Original) und das Krankenkassekärtchen.
Ausländer bringen bitte einen gültigen ausländischen Ausweis, den Ausländerausweis, Arbeitsvertrag und Krankenkassebescheinigung mit.