Öffnungszeiten über die Feiertage
Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 29.03.2024 und am Montag, 01.04.2024 geschlossen.
Ab Dienstag, 02.04.2024 sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Tag der Arbeit
Die Gemeindeverwaltung ist am Mittwoch, 01.05.2024 zwischen 09 Uhr und 11 Uhr wie üblich telefonisch erreichbar.
Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 09.05.2024 und am Freitag, 10.05.2024 geschlossen.
Ab Montag, 13.05.2024 sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Pfingsten
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag, 20.05.2024 geschlossen.
Ab Dienstag, 21.05.2024 sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Fronleichnam
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 30.05.2024 geschlossen.
Ab Freitag, 31.05.2024 sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Gemeindeverwaltung
«Hollenrain»
Hauptstrasse 1, 2. Stock
4146 Hochwald
061 751 40 10
Schalteröffnungszeiten
Dienstag 8 Uhr bis 11:30 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag, 8 Uhr bis 11:30 Uhr
Telefonzentrale
Montag | 9:00 - 11:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 9:00 - 11:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr | |
Donnerstag | 9:00 - 11:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 9:00 - 11:00 Uhr |
Dorfladen und Poststelle
VOLG-Filiale im «Hollenrain»
Hauptstrasse 1, Parterre
Ladenleiterin Frau Nicole Hug
061 751 83 51
Aufgabe von Briefpost und Paketen, Postzahlungsverkehr mittels Postcard
Montag- Freitag | 06:00 - 18:30 Uhr |
Samstag | 07:00 - 18:00 Uhr |
Einwohnerkontrolle
Amicus, Arbeitsamt, Ausländerkontrolle, Ausweise, Steuerregister, u.a.m.
061 753 04 86
Gemeindeschreiberin
Gemeindearchiv, Gemeindepublikationen
061 753 04 88
Finanzverwaltung
Buchhaltung der Einwohner- und Bürgergemeinde, Gemeindesteuerinkasso, Mahnwesen, Zahlungsverkehr, Wasserrechnung
Hochwald
061 753 04 87
Seewen
061 751 39 88
Gemeindepräsident
Sprechstunden nach tel. Vereinbarung
077 513 62 86
Werkhof
Entsorgungs- und Sammelstelle
Konfiskatraum
Lohweg 19
DAS DEPONIEREN VON ABFALL JEGLICHER ART VOR DEM WERKHOF |
IST STRIKT VERBOTEN |